Das kleingedruckte

Mitgliedschaft

Der Aufnahmeantrag für das TOPvital entspricht einem verbindlichen Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags. Diese Mitgliedschaft kommt durch Annahme des Antrags seitens des TOPvital zustande.

Eine Mitgliedschaft im TV Wertheim 1847 e.V. oder in einem Kooperationsverein des TV Wertheim 1847 e.V. ist Voraussetzung für die Nutzung der Sport-, Bewegungs-, Trainings- und Erholungsangebote in den Räumlichkeiten des TOPvital. Änderungen der persönlichen Daten des Mitglieds wie Namen, Adresse oder Bankverbindung sind dem TOPvital unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Entstehende Folge- und Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.

Neumitglieder im TV Wertheim 1847 e.V. erkennen mit dem Aufnahmeantrag die aktuell gültige Vereinssatzung an (www.tv-wertheim.de/verein/satzung).

Nutzungsumfang

Das Mitglied kann während der offiziellen Öffnungszeiten, die im TOPvital ausgehängt und über die Homepage bekannt gegeben sind, die vereinbarten Leistungen gegen das vereinbarte Entgelt im TOPvital nutzen. Die Einrichtung kann an Feiertagen und in den Ferien nach Bekanntgabe durch einen Aushang in der Einrichtung geschlossen bleiben. Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen des TOPvital berechtigt nicht zu Kürzungen.

Die vereinbarten Angebote können ab Vollendung des 16. Lebensjahres genutzt werden. Ausnahmen sind mit der Leitung des TOPvital abzuklären. Bei Minderjährigen muss eine schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Sofern Mitglieder von minderjährigen Kindern unter 16 Jahren begleitet werden, obliegt den Mitgliedern die Aufsichtspflicht für diese Kinder. Das Mitglied hat darauf zu achten, dass sich das/die Kind/er nicht im Gerätebereich aufhält/aufhalten. Eltern haften für Ihre Kinder.

Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Das Mitglied darf den Trainingsbereich nur benutzen, wenn eine Einweisung für das jeweilige Gerät durch einen Mitarbeiter des TOPvital erfolgt ist und das Mitglied mit der Nutzung vertraut ist. Das Mitglied hat einen Anspruch auf Einweisung. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Kann das TOPvital aus Gründen höherer Gewalt bestimmte Leistungen nicht erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden. Es besteht kein Anspruch auf die Erbringung von ganz bestimmten Kursleistungen oder die Nutzung von ganz bestimmten Geräten. Das TOPvital kann an gesetzlichen Feiertagen oder für die Durchführung notwendiger Arbeiten wie Reparaturen oder Grundreinigung geschlossen bleiben, ohne dass daraus das Mitglied Ersatzansprüche ableiten kann.

Mitgliedsbeitrag & Zahlungsweise

Der monatlich zu zahlende Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus per SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Einmalige Gebühren (Startpaket inkl. Bearbeitungsgebühr, das Chip-Armband, sowie die anteilig zu berechnenden Rest-Tage für den Monat, in dem die Mitgliedschaft abgeschlossen wird) werden mit dem ersten Monatsbeitrag fällig. Die Höhe des zu zahlenden Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste des TOPvital bezogen auf den vereinbarten Tarif. Für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungspflichten erklären bei minderjährigen der/die Erziehungsberechtigten den persönlichen Schuldbeitritt. Nach Erreichen der Volljährigkeit geht die Zahlungspflicht auf das Mitglied über.

Das TOPvital ist berechtigt, angemessene Preisanpassungen, insbesondere aufgrund gestiegener Kosten, z. B. steigender Energiekosten, durchzuführen. Beitragsanpassungen werden 30 Tage vorher mitgeteilt.

Ist das Mitglied mit seiner Zahlung in Verzug, so werden ihm die anfallenden Bank- und Bearbeitungskosten bzgl. Der Rücklastschriften in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten ist das TOPvital berechtigt, das Mitglied bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Beitrages zuzüglich der Bank- und Mahngebühren von der Nutzung der Leistungen im TOPvital auszuschließen.

Grundlaufzeit & Kündigung

Die Vertragserstlaufzeit der Mitgliedschaft entspricht der zwischen dem Mitglied und dem TOPvital vereinbarten Laufzeit. Wird die Mitgliedschaft nicht form- und fristgerecht von einer Vertragspartei gekündigt, verlängert sie sich stillschweigend jeweils um die gewählte Laufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragsparteien 6 Wochen zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Die vereinbarte Kündigungsfrist gilt auch in den Verlängerungszeiträumen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei schriftlich nachgewiesener dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme der Leistungen im TOPvital.

Stillegungen & Ruhezeiten

Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einvernehmen bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, ausbildungs- oder berufsbedingten Verhinderungsgründen für vollständige Kalendermonate beitragsfrei ausgesetzt werden.

Hierzu bedarf es seitens des Mitglieds eines Antrags mit schriftlichem Nachweis der Verhinderung (z. B. ärztliches Attest, Arbeitgeberbescheinigung). Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

Persönliches Chip-Armband

Der Nutzer erhält einen elektronischen Transponder, der ihm den Zugang zum TOPvital erlaubt. Dieses ausgehändigte Chip-Armband ist nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Es muss zu Trainings- und Erkennungszwecken während des Aufenthalts im TOPvital mitgeführt werden. Mit diesem Armband wird auch der elektronische Spind bedient. Der Verlust ist unverzüglich zu melden. Für die Neuausstellung ist eine Gebühr von 20,00 € fällig.

Nutzung der Spinde

Die im TOPvital zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Nutzer ausschließlich während seiner Anwesenheit im TOPvital genutzt werden. Das TOPvital ist berechtigt, über diese Anwesenheit hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

Hausordnung

Es gelten die Hausordnung und Trainingsregeln des TOPvital. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei mutwilligen Verstößen dagegen behält sich das TOPvital vor, das Mitglied vom Besuch auszuschließen und ein Hausverbot auszusprechen.

Haftung & gesundheitliche Bedenken

Für den Verlust mitgebrachter Wertgegenstände, Kleidung, sowie Geld übernimmt das TOPvital keine Haftung, sofern ihm kein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann. Weiterhin haftet das TOPvital nicht für selbstverschuldete Unfälle der Mitglieder. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachersbehoben. Das Mitglied bestätigt, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall muss bei gesundheitlichen Problemen vor der Sport-, Bewegungs- und Trainingsausübung sowie auch der Saunanutzung ein Arzt konsultiert und die Belastbarkeit attestiert werden.

Datenschutz & Mitgliedsdaten

Mit Unterzeichnung der Mitgliedschaft willigt das Mitglied ein, dass die folgenden Daten für Verwaltungs- und Betreuungszwecke erhoben, verarbeitet und genutzt werden: Personalien inklusive Foto, Mitgliederstammdaten, Trainingsdaten und gesundheitsbezogene Testdaten (§ 33 BDSG). Für statistische Zwecke werden die Daten nur in anonymisierter Form verwendet.

Das TOPvital versichert eine vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten und keine Weiterleitung an außenstehende Dritte. Jedoch behält es sich vor ggf. personenbezogene Daten an einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen weiterzureichen. Zudem werden die Daten an die Druckerei zum Etikettendruck übermittelt. Diese speichert die Daten jedoch nicht.

Jedes Mitglied kann jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten verlangen und erhalten bzw. Korrektur fordern, soweit die gespeicherten Daten unrichtig sind. Sollten die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse nicht notwendig sein, so kann das Mitglied auch eine Sperrung, ggf. auch eine Löschung der personenbezogenen Daten verlangen.

Sonstiges

Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des TV Wertheim 1847 e.V. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung der Mitgliedschaftsvereinbarung bedarf der Schriftform, auch für eine Änderung der Schriftformklausel selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig, hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die der gewollten Regelung am nächsten entspricht.